Auf den Punkt gebracht

Inflationsausgleichsprämie bei Altersteilzeit: Befindet sich ein Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit, hat er keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Hat der Arbeitgeber diese Zahlung in einer tarifvertraglichen ­Regelung für diejenigen ausgeschlossen, „die an dem Stichtag in einem gekündigten oder ruhenden Arbeitsverhältnis stehen oder sich in der Passivphase der Altersteilzeit oder im Vor­ruhestand befinden“, stelle dies keine unzulässige Altersdiskriminierung dar (LAG Düsseldorf, Az. 14 Sa 1148/23).