Kurzzeitige Beschäftigung von ausländischem Personal seit diesem Monat möglich
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, sehr verehrte Damen und Herren, ist in Teilen bereits im November 2023 in Kraft getreten. Die zweite Stufe trat jetzt am 1. März 2024 in Kraft. Eine für Sie als vom Arbeitskräftemangel geplagter Arbeitgeber…
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