Gleichbehandlung bei Kündigungsgründen

Bei Kündigungsgründen sind befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse gleich zu behandeln (Europäischer Gerichtshof/EuGH; Az. C-715/20). Das heißt, ist die Angabe von Gründen für eine ordentliche Kündigung bei unbefristet angestellten…