Leiharbeitnehmer dürfen nicht schlechter, aber besser gestellt werden

§ 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) stellt den Grundsatz der Gleichstellung auf: „Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren…