Kein Nachkarten bei der Energiepreispauschale

Sie erinnern sich an die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von einmalig 300 € (§ 115 Einkommensteuergesetz/EStG)? Die hätten Sie als Arbeitgeber eigentlich an die Mitarbeiter auszahlen müssen. Was aber, wenn sich Ihr Unternehmen zu dieser Zeit in…