Homeoffice: Auf-der-faulen-Haut-Liegen muss Chef beweisen

Der Grundsatz ist einfach, sehr verehrte Damen und Herren: Wer als Arbeitnehmer seine Arbeit, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, nicht macht, erhält kein Geld vom Arbeitgeber oder muss das erhaltene Geld zurückzahlen, weil er seinen…