Auch Tendenzträger haben keine uneingeschränkten Kündigungsrechte

Tendenzbetriebe haben besondere Rechte, etwa dass sie ­fordern können, Mitarbeiter müssten einer bestimmten ­Kirche oder einer bestimmten Gewerkschaft oder einer bestimmten Partei angehören. Als Tendenzbetriebe bezeichnet man solche Organisationen,…