Auch Automaten sind vom Sonntagsarbeitsverbot betroffen

Auch wenn der Sonntag vielen nicht mehr heilig ist, so darf an der Sonntagsruhe nicht gerüttelt werden, sie steht auf grundgesetzlichem Boden (Artikel 139 GG: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und…