Feierabend nicht gleich info-frei

Arbeiten Mitarbeiter im Schichtdienst, dann können Sie als Arbeitgeber von ihnen verlangen, dass sie auch nach ihrem Dienstschluss aufs Handy oder in die E-Mails schauen, ob sich der Schichtplan geändert hat (Bundesarbeitsgericht/BAG; Az. 5 AZR…