Feierabend nicht gleich info-frei
Arbeiten Mitarbeiter im Schichtdienst, dann können Sie als Arbeitgeber von ihnen verlangen, dass sie auch nach ihrem Dienstschluss aufs Handy oder in die E-Mails schauen, ob sich der Schichtplan geändert hat (Bundesarbeitsgericht/BAG; Az. 5 AZR…
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