Kopfloses Arbeitszeugnis gibt Ärger

Wer als Arbeitgeber ein qualifiziertes Schlussarbeitszeugnis erteilen muss, sehr geehrte Damen und Herren, der darf dies nicht auf 'irgendeinem Wisch' erstellen, sondern muss es auf seinem Firmenbriefbogen, tunlichst einem Geschäftsführungsbogen…