Auf den Punkt gebracht

Langer Krankenstand Ist ein Arbeitnehmer wegen unterschied­licher Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen lang arbeitsunfähig krank, so muss er nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. Dazu kann der Arbeit­geber verlangen, dass ihm alle relevanten Daten der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen offengelegt werden. Auch könne gefordert werden, dass die Ärzte des Beschäf­tigen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Weder das Grundgesetz noch EU-Recht werden dadurch verletzt (BAG, Az. 5 AZR 93/22).