Private Äußerungen eines Mitarbeiters: Sie führen nicht zur Arbeitgeber-Haftung
§ 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sehr verehrte Damen und Herren, sagt in Absatz 1 klar und eindeutig: Wer eine nach § 3 UWG oder § 7 UWG unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, muss sie beseitigen. Bei…
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