Kündigungsrechte von Tendenzträgern auf dem Prüfstand

Als Tendenzbetriebe bezeichnet man solche Organisationen, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen (§ 118 Abs. 1 Nr. 1…