Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Mindestlohn: Auch der kann zurück in die Insolvenzmasse gehen! Hat eine Arbeitnehmerin in den letzten beiden Monaten vor dem Insolvenzantrag ihres Arbeitgebers von einem Konto der Mutter des – bereits zahlungsunfähigen Chefs – für zwei Monate ihr Arbeitsentgelt überwiesen bekommen, so muss sie diese Zahlung, wenn sie laut Insolvenzordnung inkongruent war, auch dann an den Insolvenzverwalter zurückzahlen, wenn es sich dabei lediglich um Mindestlohn gehandelt hatte. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn grundsätzlich „nicht anrechnungsfrei“ gestellt. Der Schutz des Existenzminimums der Arbeitnehmerin werde durch die Pfändungsschutzbestimmungen und durch das Sozialrecht gewährleistet (BAG, Az. 6 AZR 497/21).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!