Gehaltsumwandlung: Finanzverwaltung erkennt altes BFH-Urteil an
Als Arbeitgeber können Sie einige Leistungen an Ihre Mitarbeiter pauschal mit 15 % (z. B. Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) bzw. 25 % (z. B. unentgeltliche Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten) versteuern.…
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