Die Rechte des Arbeitnehmers an seiner eigenen Erfindung
Erfindet ein Arbeitnehmer etwas während (!) des Arbeitsverhältnisses, so muss er diese Erfindung unverzüglich nach Fertigstellung Ihnen als Arbeitgeber schriftlich melden. Sie als Arbeitgeber müssen die Erfindung nicht annehmen. Sie können die…
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