Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Bekomme ich für meine Corona-Impfung frei? Mehr und mehr Beschäftigte haben in den kommenden Wochen und Monaten Termine für ihre Corona-Schutzimpfung im Kalender stehen. Aber wie vereinbaren sie das am besten mit ihrer Arbeitszeit? Müssen sie von ihrem Arbeitgeber dafür frei bekommen? Diese Frage sei rechtlich und gerichtlich noch nicht geklärt, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist noch umstritten.“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürften Walentowski zufolge aber großzügig sein: „Es geht ja um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.“ Gibt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, gelte das nur für den Termin, und nicht für den ganzen Tag. Wer sich an einem Tag impfen lässt, an dem er oder sie ohnehin Urlaub hat, kann sich das nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. „Dann ist das ja schon bezahlt freigestellt sozusagen, also dann zählt das als ganz normaler Urlaubstag“, so Walentowski.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!