Bewerber haben kein unbedingtes Recht auf Lüge!
Es wird zwar immer wieder behauptet, Bewerber hätten das Recht, im Bewerbungsgespräch zu lügen, das stimmt so aber nicht! Ihr Fragerecht als Arbeitgeber bei den Einstellungsverhandlungen wird nur insoweit anerkannt, als Sie ein berechtigtes…
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