Unfallversicherung

Unfallversicherung Der Weg zwischen Heimarbeitsplatz und Kindergarten ist rein privat. Grundsätzlich sind Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, auf diesen Wegen gesetzlich unfallversichert. Das gilt allerdings nicht für eine Mutter, die ihren Sprössling im Kindergarten abgesetzt hat und zurück zu ihrem Arbeitsplatz daheim fährt. Stürzt sie, so kann ihre Krankenkasse sich nicht an die Berufsgenossenschaft wenden, um die Behandlungskosten erstattet zu bekommen. Denn der Weg zwischen Kindergarten und Wohnung sei rein privat (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 U 26/16).