Ab 1.1.2019 zum Letzten(?): Krankenkassenzusatzbeiträge
Ab dem 1.1.2019 müssen Sie als Arbeitgeber wieder die Hälfte des gesamten Krankenkassenbeitrags zahlen. Anders ausgedrückt: Sie finanzieren ab dann auch die bislang von ihren Mitarbeitern, die gesetzlich versichert sind, allein zu zahlenden…
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