Ab 1.1.2019 zum Ersten: Startschuss für die befristete Teilzeit?
Anfang 2019 gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten die Brückenteilzeit, also die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit, sofern der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Die Regelungen im…
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