Steuerfreie Beihilfen des Arbeitgebers in Notfällen

Zu einer wenig bekannten Möglichkeit, Mitarbeitern steuerfrei unter die Arme zu greifen, gehört die Regelung in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) mit der Überschrift „Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden“