Mutterschutz: Auch teilweise Nachtarbeit ist Nachtarbeit

Seit dem 1.1.2018 ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) für Schwangere grundsätzlich Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr verboten. Ausnahme: Für Arbeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr wurde ein…