„As times go by, …“: Zeitliches Verwertungsverbot

Sollten Sie in Ihrem Betrieb Videokameras zur Überwachung von Mitarbeitern einsetzen, dann ist das Ihr gutes Recht, denn Sie wollen Ihr Eigentum schützen. Umgekehrt haben Ihre Mitarbeiter das gute Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zu dem…