Auf den Punkt gebracht II

Auf den Punkt gebracht II Gleiches Geld für gleiche Arbeit– das kann auch zu 13.374 € Nachzahlung führen. Eigentlich eine abgestandene Feststellung — doch immer wieder frisch belebt durch arbeitsgerichtliche Urteile: Frauen steht für dieselbe Arbeit der gleiche Lohn zu wie ihren männlichen Kollegen. Dieser Grundsatz führte in einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu einer Nachzahlung in Höhe von 13.374 €, die die Metall-Gewerkschaft einer Arbeitnehmerin für mehrere Jahre lang zu geringen Lohn, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bescherte (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 4 Sa 616/14).