Pilotprojekt zur eVerordnung nimmt Fahrt auf

Zum 1. Juli 2027 müssen alle Anbieter von Hilfsmitteln – also Hörakustiker, Augenoptiker, orthopädie(schuh)technische Werkstätten und Sanitätshäuser – elektronische Verordnungen verarbeiten können. Dem Pilotprojekt eVerordnung der Gesundheitswerke haben sich jetzt der AOK-Bundesverband und sechs regionale AOKs angeschlossen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, dass der gesamte Prozess der ­digitalen Hilfsmittelverordnung – von der eVerordnung durch den Arzt über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis zur Abrechnung mit dem Kostenträger – in Zukunft reibungslos und wettbewerbs­neutral funktioniert.