Steuertipps für Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter

Steuertipps für Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter Die Finanzämter schauen bei Unternehmern genau hin, sofern Aufwendungen für Geschenke als Betriebsausgaben verbucht werden, egal, ob Sie Geschäftsfreunden oder Ihren eigenen Mitarbeitern etwas Gutes tun. Da die Vielzahl der Gesetzesparagrafen, Verwaltungsanweisungen und Urteile kaum zu überblicken ist, passieren schnell Fehler, die zu Nachzahlungen führen können. Die Kollegen der Redaktion ‘steuertip‘ haben deshalb einen Ratgeber zum Thema ‘Geschenke‘ erstellt. Dort finden Sie wichtige Hinweise, was Sie bei Geschenken sowohl an Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten etc. als auch an Ihre Arbeitnehmer aus steuerlicher Sicht beachten sollten. Der Ratgeber enthält allgemeine Tipps zur Verbuchung von Ausgaben für Geschenke Hinweise, wie Sie Mitarbeiter richtig beschenken pauschale Versteuerungsmöglichkeiten nach § 37b EStG das Schaubild 'Ertragsteuerliche Behandlung von Geschenken' Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und eine Übersicht der Höchstgrenzen und Freibeträge. Als Abonnent können Sie den Ratgeber kostenlos auf der 'markt intern'-Internetseite www.markt-intern.de/geschenke-steuertipps abrufen oder als Print-Produkt (auch in größerer Stückzahl) kostenpflichtig bestellen.