Gewerbemietverträge — Kündigungsrisiko durch Schriftformmängel
Gewerbemietverträge — Kündigungsrisiko durch Schriftformmängel Hochbrisant ist ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs/Karlsruhe (Az.: XII ZR 114/16). Er erklärte Schriftformheilungsklauseln in Gewerbemietverträgen für rechtswidrig. In solchen vereinbarten die Vertragsparteien, „den Mietvertrag nicht unter Berufung auf die Nichteinhaltung der Schriftform vorzeitig zu kündigen“. Da es auch in einem längerfristigen Mietverhältnis – besonders bei neuen Eigentümerstrukturen – immer wieder zu Änderungen und Ergänzungen des ursprünglichen Vertragstextes kommen kann, ist das Risiko, dabei das Schriftformerfordernis zu verletzen, nicht unerheblich. Kontaktieren Sie also einen Rechtsanwalt, wenn Ihr Mietvertrag die Chance oder das Risiko zu einer fristgemäßen Kündigung wegen Schriftformmangels bietet.
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