Testpflicht im Betrieb?

Testpflicht im Betrieb?„'markt intern' weiß Bescheid! Deshalb eine Frage: Müssen nichtgeimpfte Mitarbeiter weiterhin täglich einen Corona-Test vorweisen oder fällt das ab heute (21. März 2022) leider weg?“, erkundigt sich ein Thüringer Leser bei 'markt intern'. Sofern Ihr Bundesland die ausgelaufenen bundeseinheitlichen Vorgaben in eine Landesverordnung bis zum 2. April 2022 übernommen hat, stellt sich für Sie die Frage (noch) nicht. Der verlagsinternen Mitteilung unseres Justiziars Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold zum Thema entnehmen wir: „Am Wochenende sind die alten Corona-Schutzregeln ausgelaufen. Was bedeutet das? Zunächst einmal ganz trivial, dass die gesetzlichen Nachweis-und Kontrollpflichten für Arbeitgeber weggefallen sind. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes müssen Arbeitgeber die gesammelten 3G-Daten deshalb unverzüglich löschen, es sei denn, sie führen diese Regeln auf freiwilliger Basis fort. Das dürfen sie tun, solange die Pandemie noch nicht vollständig überwunden ist. In jedem Fall ist aber ein Hygienekonzept erforderlich.“ Kurz gesagt: Arbeitgeber dürfen (und müssen!) über den Grad der Pandemiebekämpfung am Arbeitsplatz ab sofort selbst entscheiden!