Vertuschung von Berufsschulfehlzeiten – fristlose Kündigungen

Fachkräftemangel, Arbeitskräftebedarf, Personalengpässe – und das trotz wirtschaftlicher Rezession und steigender Arbeitslosigkeit: Seit gefühlt einer Ewigkeit hören und lesen wir dies – wohl wissend – das Personalproblem ist gekommen, um zu bleiben. Ein probates Mittel, den Fachkräftebedarf im eigenen Unternehmen zu decken, ist das Ausbilden junger Menschen. Mangels Erfahrungen, die Inhalte der Berufsschulausbildung mit den praktischen Anforderungen des Betriebsalltags unter einen Hut bringen, haben diese oft einen gewissen 'Welpenschutz'. Was vielen Auszubildenden nicht bewusst ist: Der gilt jedoch nicht unbegrenzt. Es gibt auch für sie Abmahngründe. Schule schwänzen beispielsweise ist kein Kavaliersdelikt – und die vermeintlich clevere Idee, dieses zu vertuschen, ist Betrug. Doch der Reihe nach: Vier Azubis aus dem dritten Ausbildungsjahr in der IT-Branche wollten besonders clever darin sein, zusätzliche freie Zeit zu generieren. Die Schule stand in Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb. Es gab extra eine E-Mail-Anschrift, wohin die Entschuldigungen für das Fehlen gemeldet wurden, falls die Auszubildenden dies nicht dem Betrieb selber meldeten. Die angehenden IT-ler setzten die E-Mail-Adresse des Ausbildungsbetriebs ins cc, wenn sie der Berufsschule z. B. mitteilten, dass sie krank seien. So der Eindruck bei der Berufsschule. Und das war ja der Zweck. Aber die E-Mail-Anschrift war ein Fake. Sie sah auf den ersten Blick nur so aus wie die richtige Anschrift. Und es kam, wie es kommen musste: Im dritten Ausbildungsjahr fiel eine Unregelmäßigkeit auf und die Recherche deckte das System auf. Alle vier Azubis erhielten die fristlose Kündigung. Die für Ausbildungsstreitigkeiten zuständige Handwerkskammer hat in einem Fall die Kündigung für wirksam erklärt, in einem minder schweren Fall wurde die Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt und in einem Fall hatte der Azubi zum Kündigungszeitpunkt seine schriftliche Prüfung schon vorgezogen und während der Dauer des Streits seine Prüfung bestanden. Fazit unserer 'arbeitgeber intern'-Redaktion: Es zeigt sich, dass auch die digitale Welt kontrolliert werden muss. Zwar fühlte sich der Ausbildungsbetrieb zu Recht hintergangen, aber wären die Azubis direkt aufgeflogen, wäre es nicht zu den fristlosen Kündigungen gekommen. Im schlimmsten Fall haben so zwei der Azubis über zwei Jahre Ausbildungszeit in den Sand gesetzt, falls nicht noch das Arbeitsgericht etwas anderes entscheidet oder die Azubis einen anderen Betrieb finden, um die Ausbildung zu beenden.