Stopp der EU-Lieferkettenrichtlinie gefordert

Acht Wirtschaftsorganisationen – namentlich der Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA), die Stiftung Familienunternehmen und Politik, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, der Verband der Chemischen Industrie, der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV, der ZVEI und Gesamtmetall – Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie – fordern in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, die EU-Ratspräsidentschaft sowie weitere europäische Entscheidungsträger: „Praxisfremde EU-Lieferkettenrichtlinie jetzt stoppen“. Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie würde insbesondere den Mittelstand in der Praxis überfordern und zu einem Rückzug europäischer Firmen aus vielen Ländern führen. „Schon die Vorgaben durch das deutsche Lieferkettengesetz haben dazu geführt, dass auch kleine und mittlere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferbeziehungen von den Belastungen völlig überrollt werden. Eine EU-Lieferkettenrichtlinie, wie nun geplant, hätte bürokra­tische Überlastungen und Rechtsunsicherheit in einer neuen Dimen­sion zur Folge.“  Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ­ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. ­Gerade Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Die Kosten allein zur Befolgung der Vorgaben würden für einzelne Unternehmen nicht selten Millionensummen erreichen  Die Richtlinie macht keine klaren Ausnahmen – nicht einmal für die Lieferbeziehungen innerhalb des ohnehin schon stark regulierten EU-Binnenmarkts. Eine explizite Ausnahme aller im EU-Binnenmarkt ansässiger Zulieferer und Kunden wäre – als Gebot eines risikobasierten Ansatzes – aber dringend geboten  Nicht nur Lieferanten und deren Lieferanten sollen laut den EU-Plänen kontrolliert werden, sondern auch Geschäftskunden. Es ist jedoch eine völlig realitätsfremde Annahme, dass mittelständische Betriebe ihren Geschäftskunden Vorschriften machen könnten, wie und wo die verkauften Produkte letztendlich zum Einsatz kommen. Es sei „schlicht praxisfremd zu verlangen, dass Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten für Pflichtverletzungen haften sollen, die in ihren Lieferketten geschehen – und dies noch weltweit“.