Nepper, Schlepper, Bauernfänger!

Die Kanzlei MATTIL/München warnt aktuell vor Betrug mit angeblichen Festzinsanlagen. Schon seit einigen Jahren werden tausende gutgläubiger Deutscher mit derselben Masche geködert: Ein Unternehmen bietet die Vermittlung eines Festzins- bzw. Festgeldkontos bei einer deutschen oder europäischen Bank an. Dort sollen angeblich höhere Festgeldzinsen als marktüblich bezahlt werden. Der interessierte Anleger erhält schriftlich die 'Bankkoordinaten' für sein vermeintlich 'eigenes' Konto mitgeteilt mit den Angaben: Kontoinhaber: Name des Anlegers und einer IBAN-Nummer. Der/die gutgläubige Sparer/in überweist den Betrag auf ein vermeintlich ihm/ihr gehörendes Konto z. B. bei einer spanischen Bank und das Guthaben wird sofort abgeräumt. Wie ist das möglich? Laut der Kanzlei Mattil ist bei diesem Modell in Wahrheit der Kontoinhaber nicht der Anleger, sondern der Betrüger, dessen Konto die vorgegebene IBAN-­Nummer trägt. Seit einigen Jahren, nach Inkrafttreten der ersten Zahlungsdienste-Richtlinie (Art 74 (2) 1. Zahlungsdienste-Richtlinie 2007/64 EU, § 675r BGB), müssen die Banken nicht mehr die Übereinstimmung von Kontoinhaber und IBAN prüfen. Dazu waren die Banken in der Vergangenheit verpflichtet, so dass diese Art von Betrug nicht hätte stattfinden können. Die EU-Gesetzgebung hat jedoch den Schwerpunkt auf die Schnelligkeit einer Überweisung gelegt, unter Aufgabe des für einen Bankkunden viel wichtigeren Sicherheitsaspektes. „Die Betrugsmasche funktioniert und grassiert“, so RA Peter Mattil gegenüber unseren Kollegen des Info-Dienstes 'kapital-markt intern' ('k-mi'): „Das erste uns bekannte Betrugsmodell lief unter 'Sparpiloten.ch', deren Internetauftritt offensichtlich auf eine Verwechslung mit 'Weltsparen' abzielte. Mittlerweile ist es uferlos, die räumen die Konten ab und sind wieder weg. Viele der Unternehmen, die z. B. unter Bezeichnung wie Zins24.com, Eurozins (euro-zins.com) agieren, werden vermutlich zentral gesteuert.“ Nach Ansicht von RAin Sylvia Sonnweber von der Kanzlei MATTIL ist der Gesetzgeber bzw. die EU-Kommis­sion aufgefordert, die Rechtslage nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen: „Die Prüfpflicht der Bank müsste Vorrang haben, nicht der Aspekt einer sekundenschnellen Überweisung.“ Besondere Vorsicht ist zudem geboten, wenn eine Kopie des Personalausweises an ein Unternehmen, das keine Bank ist, übersandt werden soll oder wenn gar ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt werden soll. Hier besteht die Gefahr des Identitätsdiebstahls. 'mi' rät: Extreme Vorsicht bei ähnlichen Angeboten! Oft genug steckt eine mittlerweile ausufernde Betrugsmasche dahinter!