Entwarnung bei EU-Gebäuderichtlinie

Die befürchtete Welle von Zwangssanierungen durch die EU-Gebäuderichtlinie bleibt aus. Geplant war, dass neue Gebäude bis 2030 klima­neutral sein sollten, Gebäude der öffentlichen Hand bereits ab 2028 und der gesamte Bestand bis zum Jahr 2050. Nun wird von diesen ehrgeizigen Zielen abgewichen. Der Kompromiss sieht derzeit vor, dass bis 2030 der Energie­verbrauch bei Wohngebäuden um mindestens 16 % abgesenkt wird, bis 2035 mindestens 22 %. Damit dürfte sich die Aufregung ein wenig legen. Weniger gute Nachrichten gibt es für Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Bereits in etwas mehr als einem Jahr (ab 2025) darf der Einbau einer solchen Heizung (Gas oder Öl) nur noch dann gefördert werden, wenn am Ende eine Hybridlösung vorliegt (z. B. Gaskessel mit Solarthermie-Anlage oder ­Wärmepumpe).