§ 7a Verbändevereinbarung aktualisiert

§ 7a Verbändevereinbarung aktualisiert Dass die Gewerke Sanitär, Heizung und Klima sowie Elektroinstallation sich annähern, ist für Sie als Profi, der auf den Baustellen zuhause ist, keine Überraschung. Viele Teile der beiden Gewerke überschneiden sich und das wird sich weiter fortsetzen. Ob Elektrifizierung des Wärmemarktes, Sektorkopplung oder digitale Vernetzung von Gebäudetechnik – überall sind die beiden Handwerke an vorderster Front tätig. So wundert es nicht, dass gerade in Zeiten, in denen die von der Politik geforderte Energie- und Wärmewende besondere Anforderungen stellen, die obersten Standesvertreter von ZVEH/Frankfurt und ZVSHK/Sankt Augustin sozusagen 'gemeinsame Sache machen'. Die Rede ist von der Anpassung von § 7a Verbändevereinbarung. Zum Hintergrund: Diese Vorschrift definiert fachliche Anforderungen, die für Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind und erleichtert es den Betrieben aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima sowie den Kollegen aus dem Elektrobereich, im Interesse der Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Außerdem geregelt sind dort Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren, und Handwerkskammern erhalten ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7a HwO. Am 9.6.2022 erfolgte die Unterzeichnung der an moderne Zeiten angepassten Vereinbarung in Wiesbaden mit führenden Vertretern beider Spitzenverbände. ZVEH-Präsident Lothar Hellmann dazu: „Durch die Energiewende wachsen die Anforderungen an unsere Netze und damit auch an unsere Fachkräfte. Ein gutes Beispiel hierfür sind Photovoltaik-Anlagen, die Strom in unsere Netze einspeisen, oder auch die Elektromobilität, die zu ganz neuen Netzbelastungen führen wird. Indem wir die Qualifikation der an den Netzen arbeitenden Fachkräfte sicherstellen, vermeiden wir negative Netzrückwirkungen und gewährleisten die Versorgungssicherheit sowie die Sicherheit der Verbraucher.“Auch die Bedeutung der Eintragung in das Installateurverzeichnis von Netzbetreibern (Strom, Gas und Wasser) soll gestärkt werden. Dies geht aus einer weiteren Verbändeerklärung hervor. Das Vorhandensein einer ausreichenden Qualifikation steht dabei ebenso im Fokus wie die Vermeidung unnötiger Bürokratie. Wer eingetragen ist, soll ohne Nachkontrolle durch Behörden oder Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, Arbeiten am Netz, an elektrischen Anlagen sowie an Anlagen zur Gas-und Wasserversorgung auszuführen. Fazit für heute: Die Gewerke wachsen unbestreitbar zusammen Dabei ist es gut, dass die haupt- und ehrenamtlichen Vertreter miteinander und nicht übereinander reden Für größere Projekte oder Technik, in der Sie sich nicht sattelfest fühlen, wäre eine Partnerschaft mit einem Sanitär-Kollegen ratsam – das gilt auch umgekehrt Nutzen Sie Ihr Netzwerk und bilden Sie mit einem 'Kollegen Ihres Vertrauens' eine Arbeitsgemeinschaft Am einfachsten ist es jedoch, wenn Sie beide Gewerke abbilden können. Falls Sie (noch) keinen eigenen SHK-Installateur haben, ist die Suche nach einem solchen doch einen Gedanken wert, oder?