Gesetzlicher Deckel für Versicherungsprovisionen
Gesetzlicher Deckel für Versicherungsprovisionen Haben Sie Versicherungsleistungen im Angebot, z. B. Garantie- oder Kreditversicherungen bei Finanzierungsvertragsabschlüssen? Dann müssen Sie sich darauf einstellen, in Kürze über manche Versicherungsbausteine weniger Deckungsbeiträge generieren zu können. Hintergrund ist der gesetzliche Deckel für Provisionierungen sogenannter Restkreditversicherungen (RKV). Ab dem 1. Juli 2022 sollen per Gesetz die Abschlussprovisionen bei Restschuldversicherungen auf 2,5 % des versicherten Darlehensbetrags begrenzt werden. Das führt dazu, dass sich die Provisionen bei Abschluss dieser Versicherungsart für den Handel verringern können. Erfragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungspartner, welche Konditionen ab dem genannten Datum für Sie gelten.
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