Hintergründe zur Ladungssicherung

Hintergründe zur Ladungssicherung Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass alle, die am Transport beteiligt sind, eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung sicherstellen müssen. Darauf weist aktuell Christina Müller von der Nürnberger Versicherung hin: „Das bedeutet, beim Verladen und Transportieren von Waren oder Maschinen müssen Fahrzeughalter, Verlader, Fahrer und der Transportunternehmer die Sorgfaltspflichten berücksichtigen. Nicht nur die zu transportierende Fracht, sondern auch die Befestigungen wie Gurte müssen so gesichert sein, dass sie selbst bei einem plötzlichen Abbremsen, einem unerwarteten Ausweichen oder einer kurvigen Strecke nicht verrutschen. Außerdem ist es wichtig, im Vorfeld die Nutzlast und zulässige Achslast des Fahrzeugs zu prüfen.“ Das gilt nicht nur für Transportunternehmen, sondern auch für Handwerksbetriebe, die mit ihren Fahrzeugen zum Kunden fahren. Konsequenzen bei einem etwaigen Fehlverhalten drohen nicht erst bei einem Unfall. Auch eine Sichtprüfung durch die Polizei kann mit Bußgeld, Punkten oder einen Eintrag ins Gewerbezentralregister geahndet werden – im schlimmsten Fall sogar mit einem Strafverfahren. Das heißt für Sie: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, mitgeführte Ware und Arbeitsgeräte rutschfest zu verstauen. Das gilt insbesondere für die Teile, die auf dem Dachträger befestigt werden. Denken Sie dabei an die Verkehrsnachrichten – irgendwas liegt doch immer auf der Autobahn. Falls Sie mehr wissen möchten, praxistaugliche Zusatzinformationen finden Sie unter www.nuernberger.de/transportversicherung/.