BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung fällt durch!
Beim Kauf einer Wohnimmobilie wird üblicherweise auch der (anteilige) Grund und Boden miterworben (ausgenommen Erbbaurechte). Soll das Objekt (weiter-)vermietet werden, muss der im Kaufvertrag ausgewiesene Gesamtkaufpreis für Gebäude bzw. Grund und Boden aufgeteilt werden, weil nur der Gebäudeanteil mit 2 % bzw. 2,5 % steuerlich abgeschrieben ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur