Chefsache — Brandheißes Arbeitsrecht: Überstunden müssen eindeutig belegt werden
Chefsache — Brandheißes Arbeitsrecht: Überstunden müssen eindeutig belegt werden Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass Überstunden, die ein Mitarbeiter gemacht hat (oder gemacht haben will), dann vom Chef nicht zu bezahlen sind, wenn die Überstundenberechnung allein auf den Eintragungen des Arbeitnehmers beruht. Der bleibt bei einem Streit in der Beweispflicht. Kann er die Mehrarbeit nicht zweifelsfrei belegen, so geht er leer aus. Etwas anderes könne nur dann gelten, falls sich der Arbeitgeber die Aufzeichnungen „zu eigen gemacht hat“ oder er selbst das Arbeitszeitkonto führt. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Az. 5 Sa 73/19).
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