Zugang einer Kündigung bei Einwurf in einen Hausbriefkasten
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die zugangsbedürftig ist. „Ihr von 'Agi‘ meint wohl, dass der Arbeitnehmer die Kündigung empfangen und zur Kenntnis nehmen muss, sonst weiß er ja gar nicht, dass er gekündigt wird!“, spotten Sie gutmütig über unsere juristische Formulierung. Dabei hatte sie durchaus ihren ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteurin
Chefredakteur