Verpflichtung zur stufenweise Wiedereingliederung Schwerbehinderter
Ein Arbeitnehmer hat gegen Sie als Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Sie an seiner stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitwirken. So der Grundsatz – jetzt die Ausnahme: Bei einem schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Arbeitnehmer könnten Sie allerdings verpflichtet sein, an der stufenweisen ...
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