Verbilligte Vermietung: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Falls Sie eine Wohnung verbilligt vermieten (in der Regel an nahe Angehörige), müssen Sie die Einschränkungen in § 21 EStG beachten. Kurz zusammengefasst gilt: Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete, können Sie die…