Lizenzbestimmungen für 1A-BERATER/1A-BERATERINNEN

Unter https://shop.markt-intern.de/ (nachfolgend 'mi'-Shop) bietet 'markt intern' das Marketingmaterial 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN an. Nutzungsberechtigt sind inhabergeführte Betriebe, die das Material 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN im 'mi'-Shop erworben haben, vorausgesetzt, dass die nachfolgenden Lizenzbestimmungen eingehalten werden.  ;

1. Individualisierung

Das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN darf nur in der Weise verwendet werden, dass die Person, auf die sich das Logo bezieht, aus dem direkten räumlichen Zusammenhang erkennbar ist. Hierzu ist der Aufsteller mit dem Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN so zu verwenden, dass stets eine Visitenkarte oder ein Namensschild der Person, auf die sich das Logo bezieht, zu sehen ist. Das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN darf auch auf Geschäftspost, in der Werbung oder auf Webseiten verwendet werden, stets aber nur in vergleichbar individualisierter Form. Die Person, auf die sich das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bezieht, muss Mitarbeiter/in des inhabergeführten Betriebs sein, der das Logo im 'mi'-Shop erworben hat. Das Logo darf pro Erwerb nur einer Person zugeordnet werden. Jede Weiterverwendung durch eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung durch markt intern.

2. Selbstverpflichtung

Das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN darf nur eingesetzt werden, solange der Erwerber dafür einsteht, dass die Person, auf die sich das Logo bezieht, durch hervorragendes Fachwissen und besonderes Engagement für Kunden vor Ort auffällt, wie z.B. durch folgende Punkte:

  • umfassendes Fachwissen (durch Ausbildung im Einzelhandel und regelmäßiger Besuch von Produktschulungen der Lieferanten oder Dienstleister)
  • Kundenorientierung
  • Empathie und Gespür für Kundenbedürfnisse
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Engagement und Leidenschaft
  • Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit
  • Problemlösungsfähigkeiten und
  • allgemeine Professionalität im Kundenkontakt (sowohl im Gespräch als auch im schriftlichen Austausch, z.B. im Rahmen von Reklamationen, Rückfragen).

3. Einwilligung ins Kunden-Feedback (Kundenbewertungen)

Der Erwerber holt von der von ihm ausgewählten Person, auf die sich das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bezieht, die Einwilligung ein, ihren Namen im Zusammenhang mit Kundenbewertungen an 'markt intern' weiterzugeben. Die Einwilligung umfasst die Berechtigung von 'markt intern', Kundenbewertungen entgegenzunehmen und darauf zu reagieren, indem Nachfragen an den Erwerber oder die Person, auf die sich das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bezieht, erfolgen. Der Erwerber verpflichtet sich, Kundenbewertungen hinsichtlich der Person, auf die sich das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bezieht, unverzüglich an 'markt intern' weiterzuleiten.

'markt intern' ist berechtigt, das Recht zur Verwendung des Logos 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN zu entziehen, wenn aus Kundensicht der Eindruck entsteht, dass die in Ziffer 2 genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen.

'markt intern' sichert zu, die in Verbindung mit der Person, auf die sich das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bezieht, verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke des Beschwerdemanagements und zur Sicherung der Einhaltung der vorliegenden Lizenzbestimmungen zu nutzen. Die Daten werden von 'markt intern' datenschutzkonform gespeichert und nach Ablauf von vier Jahren, gerechnet ab dem Erlöschen der zugrundeliegenden Lizenz, gelöscht.

4. Zeitlicher Umfang

Die Lizenz besteht für die Dauer des im Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN angegebenen Zeitraums. Sie erlischt, sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist, sofern sie nicht durch den Erwerb eines aktualisierten Logos im 'mi'-Shop verlängert wurde.

5. Inhaltlicher Umfang

Das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN darf nicht verändert werden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen muss das Logo in Printmedien in einer hinreichenden Größe verwendet werden. Die Jahreszahl und der Hinweis zur Webseite www.markt-intern.de/1aberater sind deutlich lesbar (mindestens in 6-Punkt-Schriftgröße) abzudrucken.

Jede weitergehende Nutzung des Logos 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bedarf der schriftlichen Zustimmung durch 'markt intern'. Dies gilt insbesondere für eine Weitergabe des Logos 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN an Gewerbetreibende sowie eigenständige kommerzielle Nutzungen des Logos 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN oder Teilen davon (wie z. B. den Vertrieb von Merchandising-Produkten o. ä.) auf der Webseite.

6. Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen

Gegenüber 'markt intern' ist der Erwerber des Logos 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN verantwortlich für jeden Verstoß gegen die vorliegenden Lizenzbestimmungen. 'markt intern' ist auch bei vorsätzlichen Verstößen gegen die vorliegenden Lizenzbestimmungen durch die Person, auf die sich das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bezieht, nicht verpflichtet, gegen diese Person vorzugehen, sondern berechtigt, sich zusätzlich oder vorab oder ausschließlich an den Erwerber zu wenden, um den Verstoß abzustellen. Der Erwerber ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Nutzung des Logos 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und alle ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die unberechtigte Nutzung durch die Person, auf die sich das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN bezieht, zu unterbinden. Im Fall des Lizenzentzugs sind alle Materialien rund um das Logo 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN unverzüglich an 'markt intern' zurückzusenden.

'markt intern' ist bei Verstößen gegen die vorliegenden Lizenzbestimmungen berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von pauschal 400 Euro geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt möglich. Eine Entschädigung wird nicht geschuldet, wenn die Verwendung des Logos 1A-BERATER bzw. 1A-BERATERIN infolge nachträglich geänderter Umstände von 'markt intern' untersagt wird. Weist der Erwerber 'markt intern' auf die geänderten Umstände wider besseres Wissen nicht von sich aus hin, bleibt es bei der Pflicht zur Entschädigung.

7. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder sollten mehrere der Lizenzbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die Bestimmungen im Übrigen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem mit der 1A-BERATER-Lizenz verbundenen Regelungszweck am nächsten kommt.

Für diese Teilnahme- und Lizenzbestimmungen gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Teilnahme- und Lizenzbestimmungen ist Düsseldorf.