Teilnahme- und Lizenzbestimmungen der 1a-Aktion

I. Teilnahmebestimmungen

1. Adressaten
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zum 1a-Fachhändler, 1a-Fachhandwerker oder zu einem sonstigen 1a-Unternehmen ist jedem in Deutschland oder im (teils oder überwiegend) deutschsprachigen Ausland ansässigen Fachbetrieb möglich. In erster Linie richtet sich die 1a-Aktion an regional verankerte, inhabergeführte Fachgeschäfte/Unternehmen.

2. Neutrale Sachprüfung und Vor-Ort-Kontrolle
Das Verfahren zur 1a-Auszeichnung wird vom 1a-Team der 'markt intern' Verlag GmbH, Breite Straße 20, 40670 Meerbusch ('markt intern') auf Basis einer verständigen und neutralen Sachprüfung durchgeführt. Durch die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erklärt der Bewerber sein Einverständnis damit, dass 'markt intern' unangekündigte Überprüfungen und Kontrollen vor Ort in seinem Ladengeschäft, seiner Werkstatt oder in sonstigen, von der Bewerbung betroffenen Gewerberäumen vornimmt oder durch hierfür geeignete und sorgfältig ausgewählte Dritte vornehmen lässt. Dazu gehören auch Besuche oder Einkäufe bzw. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, ohne dass der Bezug zur 1a-Aktion aufgedeckt wird (Testkäufe bzw. 'Mystery Shopping').

3. Kosten
Für das Prüfungsverfahren zur 1a-Auszeichnung fallen Kosten in Höhe von 200 Euro an, die im Fall einer erfolgreichen Bewerbung mit dem jeweils gewählten Marketing-Paket verrechnet werden. Im Fall einer nicht erfolgreichen Bewerbung stellt 'markt intern' diese Kosten anteilig in Rechnung, maximal in Höhe von 50 % des Preises des gewählten Marketing-Pakets. Für die Nutzung des Marketing-Pakets gelten die nachfolgend unter II. genannten Lizenzbestimmungen.

4. Wahrheits- und Hinweispflichten
Bewerber sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und die Bedingungen des Bewerbungsverfahrens streng einzuhalten (allgemein einsehbare Auslage des Bogens zur Kundenbefragung während mindestens 14 Tagen, Auslegen der angekreuzten 1a-Leistungsversprechen und des 1a-Verhaltenskodex etc.). Erfolgreiche Bewerber sind darüber hinaus verpflichtet, 'markt intern' auf nachträglich eingetretene, für die Auszeichnung erkennbar relevante Umstände unverzüglich hinzuweisen.

5. Datenschutz
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Die auf die 1a-Auszeichnung bezogenen Daten (wie etwa Unterlagen zur Lehrlingsausbildung oder Kundenbewertungen) werden ausschließlich für die Zwecke der 1a-Bewerbung verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt durch 'markt intern' in nicht-automatisierter Form. Die unternehmensbezogenen Bewerberdaten können darüber hinaus für die Zwecke der Information über Leistungen von 'markt intern' verwendet werden, solange der Bewerber dieser Nutzung nicht widersprochen hat. Im Fall einer erfolglosen Bewerbung werden die vom Bewerber übermittelten Daten innerhalb von 3 Monaten vernichtet. Bei einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt eine Vernichtung/Löschung nach Ablauf von 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Auszeichnung erfolgt ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, eine solche wäre gesetzlich angeordnet.

6. Aberkennung der 1a-Auszeichnung
'markt intern' kann 1a-Auszeichnungen nachträglich aberkennen und das zugehörige, noch nicht verbrauchte Marketing-Material zurückverlangen sowie die Entfernung des entsprechenden 1a-Materials einfordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Auszeichnung zu Unrecht vergeben wurde oder wenn sich neue Umstände ergeben, die einer neuerlichen Auszeichnung im gleichen Jahr entgegenstehen würden.    

7. Verbreitung von 1a-Beispielen durch 'markt intern'
'markt intern' ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Bild-, Text-, Ton- und Filmmaterial, das 1a-Unternehmen im Zusammenhang mit der 1a-Auszeichnung an 'markt intern' übermitteln (z. B. Fotos von der Urkundenübergabe, Berichte über Veranstaltungen aus Anlass der Urkundenübergabe, Videos etc.), zur Illustrierung der 1a-Aktion auf dafür geeigneten Informationsträgern (z. B. Werbeleitfaden zur 1a-Aktion, Webseiten) sowohl analog als auch digital zu nutzen. Die 1a-Unternehmen verpflichten sich, solches 1a-Material nur an 'markt intern' zu übermitteln, wenn sie zuvor sämtliche ggf. erforderlichen Einwilligungen, insbesondere persönlichkeits- und urheberrechtlicher Art, von den betroffenen Rechteinhabern eingeholt haben. Das ausgezeichnete Unternehmen kann die Nutzungsberechtigung jederzeit gegenüber 'markt intern' widerrufen. Ein Widerruf wird nach 2 Monaten wirksam, frühestens aber nach Ablauf der laufenden 1a-Aktion (= Kalenderjahr).

 
II. Lizenzbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die 1a-Aktion marken-, lizenz- und urheberrechtlich geschützt ist. Rechteinhaber ist 'markt intern'. Für Sie bedeutet das:

1. Umfang der Nutzungsberechtigung

'markt intern' gewährt Ihnen eine nicht auf Dritte übertragbare Lizenz zur Nutzung des 1a-Materials, das 'markt intern' Ihnen im Fall Ihrer erfolgreichen Bewerbung an der jeweiligen 1a-Aktion zuleitet oder über die Webseite www.markt-intern.de/1a zur Verfügung stellt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Nutzung auf die jeweils angegebene oder vorgesehene Verwendungsform beschränkt. Im Regelfall ist dies die Werbung für Ihr stationäres Hauptgeschäft, nicht die darüber hinausgehende Vermarktung des 1a-Materials. Die Lizenz besteht zeitlich unbeschränkt, erlischt allerdings, sobald die Voraussetzungen für die 1a-Auszeichnung nicht oder nicht mehr gegeben sind und 'markt intern' die Auszeichnung infolgedessen nachträglich gemäß vorstehender Ziffer I Nr. 6 der Teilnahmebedingungen aberkannt hat.
'markt intern' behält sich aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von 3 Jahren zu vernichten, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Auszeichnung erfolgt ist. Unternehmen, die länger mit früheren 1a-Auszeichnungen für sich werben wollen, sollten ggf. Kopien der Bewerbungsunterlagen anfertigen und an einem geeigneten Ort unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze archivieren.

Bitte beachten Sie:   • 1a-Logos dürfen nicht verändert werden. Beispielsweise darf bei der Datei des Schaufenster-Aufklebers die Jahreszahl nicht gelöscht oder aktualisiert werden  • Wenn Sie 1a-Material ohne Bezug auf ein bestimmtes Jahr verwenden möchten, muss eine aktuelle 1a-Auszeichnung durch 'markt intern' vorhanden sein. Aktuell ist die Auszeichnung, wenn sie aus dem laufenden Jahr stammt oder − bis Ende März − aus dem Vorjahr. Bei gültigen, aber nicht mehr aktuellen Auszeichnungen ist stets auf das Jahr der Auszeichnung hinzuweisen   • Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen die Materialien, die Sie als erfolgreichen 1a-Bewerber ausweisen, in Printmedien in einer hinreichenden Größe verwendet werden. Die Hinweise "(Details unter) www.1a-auszeichnung.de" und "Eine Initiative von 'markt intern'" sind deutlich lesbar (mindestens in 6-Punkt-Schriftgröße) abzudrucken, was z. B. bei einer Anzeige der Fall ist.

2. Weitergehende Nutzung
Jede weitergehende Nutzung des 1a-Materials bedarf der schriftlichen Zustimmung durch 'markt intern'. Dies gilt insbesondere für eine Weitergabe des 1a-Materials oder Teilen davon an Gewerbetreibende sowie eigenständige kommerzielle Nutzungen des 1a-Materials oder Teilen davon (wie z. B. den Vertrieb von Merchandising-Produkten o. ä.).

3. Musteranzeigen
Die von 'markt intern' übermittelten Musteranzeigen dürfen nicht als solche verwendet werden, sondern müssen zuvor angepasst werden. Ersetzen Sie dazu den Passus zur Musterfirma durch die Angabe Ihrer Firma und Anschrift an der vorgesehenen Stelle. Beachten Sie dabei bitte, dass die übermittelten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Hinweise auf den/die Rechteinhaber dürfen nicht entfernt werden. 'markt intern' gewährt Ihnen hiermit keine Lizenz zur sonstigen Änderung, Bearbeitung oder Weiterverarbeitung des Motivs. Sie sind ausschließlich berechtigt, die Anzeige im Rahmen der 1a-Aktion für Ihre Print-Werbung zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch 'markt intern'.

4. Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen
4.1. Hat ein Bewerber die 1a-Auszeichnung zu Unrecht erlangt, indem er wahrheitswidrige Angaben gemacht hat, und hat 'markt intern' infolgedessen die 1a-Auszeichnung nachträglich gemäß vorstehender Ziffer I Nr. 6 aberkannt, ist der Bewerber verpflichtet, die Nutzung des 1a-Materials mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und nicht verbrauchte 1a-Materialien unverzüglich an 'markt intern' zurückzusenden. 'markt intern' ist in diesem Fall berechtigt, nachträglich eine Lizenzentschädigung in Höhe von pauschal 400 Euro geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt möglich. Vom Bewerber geleistete Zahlungen werden nicht angerechnet.

4.2. Eine Lizenzentschädigung gemäß Ziffer 4.1. wird nicht geschuldet, wenn eine 1a-Auszeichnung infolge nachträglich geänderter Umstände von 'markt intern' aberkannt wird. Weist der Bewerber 'markt intern' entgegen der vorstehenden Ziffer I Nr. 4 auf die geänderten Umstände nicht von sich aus hin, gilt Ziffer 4.1. entsprechend.


III. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder sollten mehrere der Teilnahme- und/oder Lizenzbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die Bestimmungen im Übrigen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem mit der 1a-Aktion verbundenen Regelungszweck am nächsten kommt.

Für diese Teilnahme- und Lizenzbestimmungen gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Teilnahme- und Lizenzbestimmungen ist Düsseldorf.

Stand: November 2023