Grundrentenzuschlag

Wie in 'steuertip' 09 und 35/23 berichtet, wurde der rückwirkend ab 2021 steuerfrei gestellt. Nach den gesetzlichen Regelungen musste die Rentenversicherung bis zum 29.2.2024 unaufgefordert korrigierte Informationen über die Höhe des s an die Finanzverwaltung übermitteln. Auf dieser Grundlage ändern die Finanzämter auch bestandskräftige Einkommensteuer­bescheide. Unser Tipp: Umfangreiche Fragen und Antworten (FAQ) zum hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengestellt unter https://t1p.de/DRV-FAQ-Grundrentenzuschlag.