Vermehrt Strafverfahren wegen Nichtabgabe der Steuererklärung?

Eine Kollegin berichtete kürzlich am Redaktionstelefon, dass Finanzämter häufiger als früher Steuerstrafverfahren einleiten, falls Steuererklärungen auch nach Erinnerung nicht beim Finanzamt eingereicht werden. In der Tat kann eine Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, sofern jemand eine Steuererklärung vorsätzlich handelnd nicht abgibt oder nicht anfertigen lässt, um Steuer­zahlungen bewusst hinauszuschieben. Allerdings ist bei der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen der Nachweis des Vorsatzes für die Bußgeld- und Strafsachenstelle recht schwierig, weshalb nur wenige Verfahren mit diesem Vorwurf geführt werden. Falls Sie ebenfalls beobachten, dass es zu einer vermehrten Einleitung von Steuerstrafverfahren wegen der Nichtabgabe kommt, bitten wir Sie um eine kurze Nachricht.