Sozialrecht

Ein gerichtliches Gutachten wiegt schwerer als das der Krankenkasse. Wird ein Mann von seiner Haus­ärztin wegen einer „Belastungsreaktion“ und einer „essenziellen Hypertonie“ krankgeschrieben und knapp drei Monate danach von einer psychiatrischen Institutsambulanz wegen einer schweren depressiven Episode, darf die Krankenkasse später die Zahlung von Krankengeld nicht mit der Begründung einstellen, der sozialmedizinische Dienst sei zu dem Ergebnis gekommen, der Patient hätte trotz der Diagnose körperlich leichte und geistig ­einfache Tätig­keiten ausüben können. Es habe jedenfalls keine Erkrankung vorgelegen, die eine Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt hätte. Stellt der Gutachter des Gerichts für die frag­liche Zeit aber schließlich fest, es habe eine mittel­gradig bis schwere depressive Episode vorgelegen, so seien auch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten gesundheitlich nicht auszuüben (SG Duisburg, Az. S 17 KR 1094/21).