Kindergeldantrag: Die elektronische Übermittlung

In 'steuertip' 38/23 berichteten wir über einen Anwalt, der für die Übermittlung seines Antrags auf Kindergeld sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nutzte. Diese Form der Übertragung hält das Hessische Finanzgericht für unzulässig.…