Panne bei Finanzämtern: Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide für 2019 fehlerhaft
Düsseldorf. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eingeräumt, dass die bislang ergangenen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide für 2019 fehlerhaft sind, das berichtet aktuell der bei 'markt intern' in Düsseldorf erscheinende 'steuertip'.*
Die zu zahlende Steuer werde falsch ausgewiesen, weil der alte Tarif und Grundfreibetrag für 2018 zur Anwendung kämen. Bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer würden zudem die Kinderfreibeträge für 2018 in Anrechnung gebracht. Laut Auskunft der OFD NRW konnten die Erleichterungen des zum 6.12.2018 verkündeten Familienentlastungsgesetzes durch die Finanzverwaltung noch nicht technisch umgesetzt werden. Ab dem 22.2.2019 sollen die technischen Voraussetzungen für korrekte Vorauszahlungsbescheide geschaffen sein, wie der steuertip berichtet.
Besonders ärgerlich aus Sicht der Steuerzahler: Fälle, in denen falsche Vorauszahlungsbescheide vorliegen, werden nicht automatisch neu geprüft und zugunsten der Steuerzahler geändert. Betroffene müssen selbst aktiv werden, um die Bescheide zu ihren Gunsten ändern zu lassen. Dies gilt nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern auch für andere Bundesländer.
steuertip-Chefredakteur Karl-Heinz Klein rät: „Die zutreffende Steuer kann man relativ schnell mit dem Steuerrechner auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (https://www.bmf-steuerrechner.de) ermitteln. Wurde im Vorauszahlungsbescheid bei der berechneten tariflichen Einkommensteuer ein höherer Betrag festgesetzt, sollte man gegen aktuell eintreffende Vorauszahlungsbescheide innerhalb der Monatsfrist Einspruch einlegen. Sofern diese bereits abgelaufen ist, können betroffene Steuerzahler einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Eine Mindestgrenze gibt es in beiden Fällen nicht.“
* In einer früheren Version dieser Pressemitteilung war zu lesen, dass die OFD den Sachverhalt gegenüber ʹmarkt internʹ bestätigt hat. Dies beruhte auf einem Missverständnis, tatsächlich lag uns nur eine mittelbare Bestätigung vor. Die OFD hat unsere Meldung zwischenzeitlich gegenüber der Presseagentur dpa bestätigt. Zu den Meldungen.
Pressesprecher