Nach Werbeaktion von Möbelhaus: Lockdown light in Berlin?!
Düsseldorf, 18.02.21. In Berliner Geschäften dürfen individuelle Beratungsgespräche auch dann stattfinden, wenn sie aufgrund des Lockdowns eigentlich geschlossen sind. Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung neben dem Verkauf eine eigenständige Bedeutung hat und nicht ausdrücklich verboten ist. Darüber berichtet aktuell ‘markt intern‘/Düsseldorf.
Die Filiale des Möbeleinrichtungshauses Porta in Berlin-Mahlsdorf hatte im Rahmen einer Sonderaktion für individuelle Beratungsgespräche geworben, die in dem - ansonsten geschlossenen - Filialgeschäft stattfinden sollten. Daraufhin erkundigte sich die Redaktion ‘Möbelfachhandel‘ des ‘markt intern‘-Verlages beim zuständigen Ordnungsamt Berlin-Marzahn, ob diese Ankündigung mit den Coronaschutz-Vorschriften vereinbar sei.
Die Behörde erklärte die Vorgehensweise der Filiale für rechtskonform. Sie berief sich dabei auf eine Verlautbarung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die am 12.02.2021 an alle Berliner Ordnungsämter geschickt wurde. Danach sei die Planung von Küchen-, Wohn- und Schlafmöbeln als Dienstleistung nicht nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verboten und daher weiterhin zulässig. Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich verboten seien, dürften auch in als solchen geschlossenen Verkaufsstellen angeboten werden. Planungsgespräche von Einrichtungshäusern und Küchenstudios blieben erlaubt, sofern diese neben dem Verkauf eine eigenständige Bedeutung hätten. Dies sei beispielsweise bei der Maßplanung von Küchen der Fall. Untersagt seien lediglich reine Besichtigungstermine oder Verkaufsberatungen im Vorfeld eines Kaufs sowie jegliche Verkaufsaktivitäten selbst.
Die Klarstellung der Berliner Senatsverwaltung kommentiert Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold, Justiziar des ’markt intern’-Verlages: „Gut ist, dass ein gangbarer Weg aufgezeigt wird, um qualifizierte Dienstleistungen anzubieten, die kein erhöhtes Infektionsrisiko bieten. Unverständlich ist mir aber, dass die Berliner Senatsverwaltung eine so wichtige Klarstellung bloß im internen Behördenverkehr verschickt. Aus dem Corona-Schlamassel kommen wir schließlich nur gemeinsam wieder heraus. Dafür muss man miteinander reden! Es drängt sich besonders die Frage auf, wann eine Dienstleistung eigenständig genug ist, um das Fenster für individuelle Beratungen zu öffnen. Ich fände es unfair, zulässige Beratungsleistungen auf bestimmte Branchen zu beschränken. Stattdessen sollte man nach dem Marktwert gehen. Die Faustregel könnte sein: Dienstleistungen, die einen Preis haben, sind eigenständig. Natürlich kann das nur gelten, wenn das Ziel des Infektionsschutzes eingehalten wird. Ist das gewährleistet, lässt sich der Einwand, die Corona-Regeln würden umgangen, überzeugend zurückweisen.“
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Update vom 18.02.2021, 16.25 Uhr (Anm. d. Red.): In einer vorherigen Version hatten wir den Namen des Berliner Möbelhauses nicht genannt. Der konkrete Name ist nun ergänzt worden.
Über 'markt intern'
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