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Eingeschneit und zu spät? Das Risiko trägt allein der Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer trägt fast immer das  sogenannte Wegerisiko. Im Winter muss er mit wetterbedingten Problemen rechnen und notfalls so früh aufbrechen, dass er pünktlich zur Arbeit kommen kann. Das gilt auch, wenn beispielsweise aktuell Straßen wegen Lawinengefahr gesperrt werden. Eine Lawine…